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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2020 - L 2 R 197/19   

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https://dejure.org/2020,75918
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2020 - L 2 R 197/19 (https://dejure.org/2020,75918)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.04.2020 - L 2 R 197/19 (https://dejure.org/2020,75918)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. April 2020 - L 2 R 197/19 (https://dejure.org/2020,75918)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2009 - L 2 R 516/09

    Annahme der Befangenheit eines zum Sachverständigen bestellten Facharztes für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2020 - L 2 R 197/19
    Bei einer gerichtlich veranlassten Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen hat der Rentenbewerber keinen allgemeinen Anspruch auf die Zulassung einer Teilnahme von Angehörigen (Senatsbeschluss vom 20. November 2009 - L 2 R 516/09 B - juris).

    Es trägt zudem auch dem wohlverstandenen eigenen Interesse eines Rentenbewerbers Rechnung, wenn der Sachverständige seinem Gutachten über die Erwerbsfähigkeit nur möglichst unverfälscht und zutreffend ermittelte Umstände zugrunde zu legen trachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2009 - L 2 R 516/09 B -, Rn. 16, juris; OVG Hamburg, B. v. 15. Juni 2006 - 1 Bs 102/06 - DÖD 2007, 175).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2020 - L 2 R 197/19
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B.v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2020 - L 2 R 197/19
    Jeweils entsprechende Strecken sind auf dem Heimweg zu bewältigen, so dass die Gehfähigkeit des Versicherten insofern viermal am Tage gefordert wird (BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
  • OVG Hamburg, 15.06.2006 - 1 Bs 102/06

    Keine Anwesenheit Dritter bei Begutachtung der Dienstfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2020 - L 2 R 197/19
    Es trägt zudem auch dem wohlverstandenen eigenen Interesse eines Rentenbewerbers Rechnung, wenn der Sachverständige seinem Gutachten über die Erwerbsfähigkeit nur möglichst unverfälscht und zutreffend ermittelte Umstände zugrunde zu legen trachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2009 - L 2 R 516/09 B -, Rn. 16, juris; OVG Hamburg, B. v. 15. Juni 2006 - 1 Bs 102/06 - DÖD 2007, 175).
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2020 - L 2 R 197/19
    In rechtlicher Hinsicht ist unter den erläuterten Voraussetzungen ohne konkreten Vergleich der Leistungsfähigkeit mit dem Anforderungsprofil einer bestimmten Tätigkeit im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon auszugehen, dass der Versicherte sein Restleistungsvermögen noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwerten kann, also noch imstande ist, "erwerbstätig zu sein", d.h. durch (irgend)eine (unbenannte) Tätigkeit Erwerb(seinkommen) zu erzielen (vgl. BSG, Urteil vom 09. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 18).
  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 208/74

    Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Rechtsfrage - Grad der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2020 - L 2 R 197/19
    Das BSG führt hierzu aus, dass medizinischen Befunden in der Regel kein so starker Beweiswert zukomme wie dem Umstand, dass der Versicherte eine Erwerbstätigkeit tatsächlich noch ausübt (vgl. BSG, Urteil vom 26. September 1975 - 12 RJ 208/74 -, SozR 2200 § 1247 Nr. 12, Rn. 15).
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